Generelle Anforderungen beim Erwerb eines Führerausweises der Kat. A oder A1

  • Der Lernfahr-Ausweis der Kat. A beschränkt auf 35 kW oder A1 wird beim erstmaligen anfordern nach bestandner Prüfung der Basis-Theorie zugestellt
  • Der Anmeldung zur Prüfung der Basis-Theorie ist ein Nachweis über den Besuch eines Nothelferkurses (Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen) beizulegen, welcher max. 6 Jahre alt sein darf
  • Der Lernfahr-Ausweis der Kat. A beschränkt auf 35 kW und A1 ist grundsätzlich 4 Monate gültig und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Nachweis für die obligatorische praktische Grundschulung PGS erbracht wurde
  • Der Lernfahrausweis der Kat. A ist 12 Monate gültig (nur erhältlich nach zwei Jahren klagloser Fahrt mit der Kat. A beschränkt auf 35 kW)
  • Der Verkehrskundeunterricht VKU muss, wenn erforderlich, während der Gültigkeit des Lernfahrausweises besucht werden
  • Erst mit dem Absolvieren der PGS und des VKU ist eine Anmeldung zur und die Absolvierung der praktischen Führerprüfung möglich

Änderung BEI deN Kat. A, Kat. A beschränkt UND KAT. A1

Per 01.01.2021 traten folgende Änderungen in Kraft:

  • Kat. A1 (15-jährige): Dürfen ein Kleinmotorräder (max. 4 kW / max. 50 ccm / max. 45 km/h) fahren und müssen 12 h praktische Grundschulung absolvieren
  • Kat. A1 (ab 16 Jahren): Dürfen ein Motorrad (max. 11 kW / max. 125 ccm) fahren und müssen 12 h praktische Grundschulung absolvieren
  • Kat. A beschränkt auf 35 kW .(ab 18 Jahren): Dürfen ein Motorrad (max. 35 kW) fahren und müssen 12 h praktische Grundschulung absolvieren
  • Kat. A: Nach zwei Jahren klagloser Fahrt mit der Kat. A beschränkt auf 35 kW kann der Lernfahrausweis der Kat. A beantragt werden und innerhalb von 12 Monaten ist die praktische Prüfung zu absolvieren (der Direkteinstieg in die Kat. A ist nicht mehr möglich)
  • Die praktische Grundschulung PGS ist innerhalb von 4 Monaten zu absolvieren

Für Personen, welche die Kat. A beschränkt auf 35 kW oder die Kat. A1 vor dem 01.01.2021 (resp. nach altem Recht) erworben haben, gelten Ausnahmen.

Die Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge sind per 01.01.2021 und diejenigen an die Bekleidung (Kanton Bern) per 01.01.2018 wie folgt geregelt:

  • Kat. A: Leistung mehr als 35 kW
  • Kat. A beschränkt auf 35 kW: Leistung maximal 35 kW / Leistungs-/Gewichtsverhältnis max. 0.20 kW/kg
  • Kat. A1 (ab 16 Jahren): Leistung maximal 11 kW / Hubraum maximal 125 ccm
  • Kat. A1 (15-jährige): Leistung maximal 4 kW / Hubraum max. 50 ccm / Geschwindigkeit max. 45 km/h (Kleinmotorrad)
  • Bekleidung Kat. A / A beschränkt: Motorrad-Bekleidung (Weisung SVSA / Beispiele)
  • Bekleidung Kat. A1: Robuste Kleider, Motorrad-Handschuhe, knöchelübergreifende Schuhe (Weisung SVSA / Beispiele)
  • Für die Kat. A und A beschränkt auf 35 kW gilt, dass das Motorrad keinen Seitenwagen haben darf und zwei Sitzplätze aufweisen muss

Besitzer eines Führerausweises der Kat. A beschränkt auf 25 kW können den Führerausweis auf die Kat. A beschränkt auf 25 kW einfach auf die Kat. A beschränkt auf 35 kW umschreiben lassen, ohne eine praktische Prüfung zu  absolvieren.