Die Aus- und Weiterbildung zur Autofahrerin und zum Autofahrer

Das Autofahren (Führerausweis Kat. B) effizient erlernen - mit 4WÄRTS und mit Spass

Hier werden folgende Themen behandelt:

  • Der Weg zum Führerausweis -> mehr
  • Grundausbildung, obligatorische und freiwillige Weiterbildung -> mehr
  • Die Kosten der Ausbildung -> mehr
  • Gesetzliche Neuerungen Kat. B -> mehr 

 

GESETZLICHE NEUERUNGEN KAT. B

Am 16.12.2018 beschloss der Bundesrat folgende Neuerungen im Bereich der Fahrausbildung Kat. B (Auto):

Tritt in Kraft per 01.02.2019:
- Kat. BE, C1E, D1E: Streichung des Gewichtsverhältnis
- Streichung des Codes 78 (Automateneintrag)

Tritt in Kraft per 01.01.2020:
- Die WAB-Kurse werden von zwei Tagen auf einen Tag resp. von 2 x 8 h auf 7 h reduziert
- Der WAB-Tag muss innerhalb von 12 Monaten absolviert werden (bei Nichtbesuch droht eine Busse von CHF 300.00)
- Die Nachholfrist von 3 Monaten für den Besuch des WAB-Tages wurde aufgehoben

Tritt in Kraft per 01.01.2021:
- Das Mindestalter, um die Kat. B / BE zu erlernen wird auf 17 Jahre gesenkt
- Die Mindestbesitzdauer des Lernfahrausweis für Personen unter 20 Jahren beträgt 1 Jahr (Ausnahmeregelung für Jahrgang 2003)
- Folgende obligatorisch zu absolvierende Prüfungen/Kurse sind unbeschränkte gültig: 
  Basistheorieprüfung, Verkehrskundeunterricht VKU, Praktische Grundschulung PGS

Tritt per 01.02.2024 in Kraft:
- Der blaue Papier-Führerausweis muss in einen Führerausweis in Kreditkartenformat FAK umgewandelt werden

 

DAS FAHRSCHULFAHRZEUG

Das Fahrschulfahrzeug (Details hier klicken)

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